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Neuigkeiten aus aller Welt rund um den Logistikbereich und die neusten Nachrichten der
TCI Gruppe

 
       
INCOTERMS® 2010
   
  Ab 01.01.2011 treten die Incoterms® 2010 in Kraft, um dem Wunsch nach einfacherer Verständlichkeit gerecht zu werden; auch hat man auf das übliche "Juristendeutsch" verzichtet.

Die Anzahl der Transportklauseln wurde von 13 auf 11 reduziert.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Link auf unserer Homepage zur ICC (International Chamber of Commerce) Deutschland: www.icc-deutschland.de

Weggefallen sind im Vergleich zu den Incoterms® 2000 die Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU. Diese wurden durch DAT und DAP ersetzt.

Nachfolgend die wichtigsten Incoterms® 2010, gültig ab 01.01.2011.

EXW = Ex Works = ab Werk

Der Verkäufer liefert, sobald die Ware dem Käufer auf dem Fabrikationsgelände (Lager, Werk etc.) bereitgestellt wurde, ohne dass die Ware zur Ausfuhr freigemacht und auf ein
Fahrzeug verladen wurde.

FCA = Free Carrier = frei Frachtführer benannter Ort

Die Pflichten des Verkäufers gehen einen Schritt weiter als bei der EXW-Klausel. Denn im Vergleich zu EXW verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware auf seine Kosten einem vom Käufer benannten Frachtführer an einem vereinbarten Ort zu übergeben.

FAS = Free Alongside Ship = frei Längsseite Schiff benannter Verschiffungshafen

FAS ist eine reine Seefrachtklausel. Der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des vom Käufers benannten Schiffes im vereinbarten Verschiffungshafen gebracht ist.

FOB= Free on board = frei an Bord benannter Verschiffungshafen

Auch FOB ist eine reine Seefrachtklausel. Die vertragliche Verpflichtung des Verkäufers endet, wenn die Ware im benannten Hafen auf das vom Käufer benannte Schiff verladen wurde.

CFR = Cost & Freight = Kosten & Fracht benannter Bestimmungshafen

Die Klausel CFR gilt wiederum ausschließlich für den Schiffstransport. Hier trägt der Verkäufer die Frachtkosten bis zum vertraglich vereinbarten Bestimmungshafen.

CIF = Cost, Insurance and Freight = Kosten, Versicherung und Fracht benannter
Bestimmungshafen

Siehe CFR. In der CIF-Klausel hat der Verkäufer jedoch zusätzlich die Seetransport­ver­sicherung für die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transportes abzuschließen.

CPT = Carriage paid to = frachtfrei benannter Bestimmungsort

Diese Klausel entspricht der für den Schiffstransport geltenden Klausel CFR. Sie wird jedoch bei allen anderen Transportarten angewendet. Frachtfrei bedeutet hier, dass der Verkäufer die Beförderungs­kosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort trägt. Die Transportgefahr geht jedoch schon auf den Käufer über, sobald die Ware vom Verkäufer an den ersten Frachtführer bzw. Spediteur im Versandland übergeben wird.

CIP = Carriage and Insurance paid to = frachtfrei versichert benannter Bestimmungsort

Im Unterschied zur CPT-Klausel ist der Verkäufer hier zusätzlich verpflichtet, auf seine Kosten zugunsten des Käufers eine Transportversicherung abzuschließen.

DAT = Delivered at Terminal = geliefert Terminal

DAT verpflichtet den Verkäufer, die Ware an einem vom Käufer genannten Terminal entladen zur Verfügung zu stellen. Als Terminal kann z.B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen-, oder Luftfrachtterminal bezeichnet werden.

DAP = Delivered at Place = geliefert benannter Ort

Die Klausel DAP bedeutet, dass der Verkäufer die Ware am Bestimmungsort unentladen zur Verfügung zu stellen hat.

DDP = Delivered, Duty paid = geliefert verzollt benannter Bestimmungsort

Diese Klausel, praktisch das Gegenstück zur EXW-Klausel, beinhaltet die maximal mögliche Verpflichtung für den Verkäufer. Dieser ist verpflichtet, dem Käufer die Ware an dem im Kaufvertrag festgelegten Ort im Einfuhrland zur Verfügung zu stellen.

Bezugsquelle: www.icc-deutschland.de

   
   
ÜBERLAND- UND SEEFRACHTVERKEHR -
DIE SYMBIOSE DES TCI-SERVICE
   
  „Ja, wir sind Mittelständler, durch und durch, aber nicht Mittelklasse!“ so Ralf Nörtemann, geschäftsführender Gesellschafter der TCIGruppe. „Wir sind aus Überzeugung kooperativ und so fühlen wir uns, gerade deshalb, in der CTL schon jetzt seit Juli 2009 sehr wohl!“ In einem Netzwerk wie der CTL können wir unsere eigenen Stärken, in der internationalen Überseelogistik mit einer geradezu perfekten Oberflächenlogistik verbinden.....
   
  Lesen Sie den gesamten Artikel:
 
   
ZERTIFIZIERUNG NACH ISO 9001 : 2008
   
 

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die TCI INTERNATIONAL LOGISTICS GMBH seit Februar 2010 nach ISO 9001:2008 für den Geltungsbereich

Kaufmännische und administrative
Abwicklung von Speditionsleistungen

zertifiziert ist.

Zertifikat-Registrier-Nummer:
12 100 15494/03 TMS

Die Qualität unserer Mitarbeiter ist das Fundament für unseren Erfolg. Ihr Engagement, insbesondere im Kontakt zu Partnern und Kunden, ihre Verbindlichkeit und Kreativität kennzeichnen die interne als auch die externe Arbeitsweise der TCI.

Wir sind davon überzeugt, dass die Zertifizierung unsere Position als Ihr kompetenter Ansprechpartner und professioneller Dienstleister bestätigt.

   
STATUS AEO F
AEO
 

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der TCI International Logistics GmbH am 06.11.2009 der Status des AEO F ("Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit") vom Hauptzollamt Hamburg Hafen erteilt wurde.  

Nummer des Zertifikats: DE AEOF 101139

Das vom Zoll erteilte Zertifikat bestätigt nach intensiven Überprüfungen, dass ein Unternehmen ein besonders zuverlässiger und vertrauenswürdiger Partner im internationalen Warenverkehr ist.

Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen und in den teilnehmenden Wirtschaftsunternehmen zu schaffen.

Der Status als "Authorised Economic Operator (AEO)" kann seit 2008 von Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, beantragt werden. Er berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.

Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Mit der TCI International Logistics GmbH als Ihrem Logistikdienstleister vervollständigen Sie Ihre Sicherheitskette und können damit nicht nur den Service eines internationalen Unternehmens sondern auch dessen besonderen Sicherheitsstatus als Grundlage nutzen.

   
   
ZERTIFIZIERUNG NACH ISO 9001 : 2000
   
 

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die
TCI INTERNATIONAL LOGISTICS GMBH seit September 2006 nach ISO 9001:2000 für den Geltungsbereich

Kaufmännische und administrative Abwicklung von Speditionsleistungen

zertifiziert ist.

Zertifikat-Registrier-Nummer:
12 100 15494/03 TMS

Die Qualität unserer Mitarbeiter ist das Fundament für unseren Erfolg. Ihr Engagement, insbesondere im Kontakt zu Partnern und Kunden, ihre Verbindlichkeit und ihre Kreativität kennzeichnen die interne als auch die externe Arbeitsweise der TCI.

Wir sind davon überzeugt, dass die Zertifizierung unsere Position als Ihr kompetenter Ansprechpartner und professioneller Dienstleister bestätigt.

   
INITIATIVE PRO FREIHAFEN HAMBURG
   
  Gegen die Aufhebung der Freizone Hamburg
   
 

Der Großteil der Hamburger Logistik- und Hafenwirtschaft ist besorgt um die Bemühungen des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg, die Aufhebung der Freizone Hamburg voran-zutreiben.

Die Hamburger Mittelstandsunternehmen im Logistikbereich, Arbeitgeber für mehrere 1.000 Mitarbeiter, sind für den Erhalt der Hamburger Freizone und sehen dies als ein modernes Mittel, Arbeitsplätze und Umsätze in Hamburg zu sichern.

Um einer Auflösung der Hamburger Freizone entgegenzuwirken hat sich die INITIATIVE PRO FREIHAFEN HAMBURG formiert. Dieser Initiative gehören folgende Firmen an ( -> Mitgliedsliste ).

Die INITIATIVE PRO FREIHAFEN HAMBURG hat am 25.01.2006 schriftlich mit dem Präses der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Herrn Senator Gunnar Uldall, Kontakt aufgenommen ( -> Schreiben an Senatur Uldall ).

Die Bedenken der INITIATIVE PRO FREIHAFEN HAMBURG blieben nicht ungehört und hat Herr Senator Uldall mit Schreiben vom 27.01.06 ( -> Antwortschreiben von Herrn Senator Uldall ) hierzu Stellung genommen.

Anfang Februar 2006 erfolgte dann ein persönliches Gespräch mit der Wirtschaftsbehörde, dessen Extrakt den Mitgliedsfirmen der INITIATIVE PRO FREIHAFEN HAMBURG wie folgt übermittelt wurde.
( -> eMail vom 08.02.06 ).

Sollten betroffende Firmen bereit sein diese überlebenswichtige Initiative zu unterstützen bitten wir um -> Kontaktaufnahme.

   
Neue ADSp 2003
   
  Änderungen der ADSp - Bedingungen
Wegfall der Schadensversicherung
 

Wie Ihnen aus der Presse bekannt ist, haben die Versicherer das in den ADSp verankerte Versicherungs-system kritisiert und werden ab 2003 keinen Versicherungsschutz mehr auf dieser Basis gewähren.

Die Inhalte der ADSp 2003 haben sich gegenüber den ADSp 2002 gravierend geändert.

Wesentliche Änderung ist u.a. der Wegfall der Schadensversicherung gemäß Ziff. 29.1.2 der ADSp.

Als Ersatz für die Schadensversicherung stellen die Verkehrshaftungsversicherer eine Warentransport-versicherung zur Verfügung.

Die geänderten ADSp finden Sie auf unserer Homepage unter LINKS.

Gleichermaßen steht Ihnen dort zum PDF-download ein Informationsblatt zur Verfügung. Diesem können Sie die wesentlichen Änderungen der ADSp 2003 entnehmen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.