| Ab 01.01.2011 treten die Incoterms® 2010 in Kraft, um dem Wunsch nach einfacherer Verständlichkeit gerecht zu werden; auch hat man auf das übliche "Juristendeutsch" verzichtet.
Die Anzahl der Transportklauseln wurde von 13 auf 11 reduziert.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Link auf unserer Homepage zur ICC (International Chamber of Commerce) Deutschland: www.icc-deutschland.de
Weggefallen sind im Vergleich zu den Incoterms® 2000 die Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU. Diese wurden durch DAT und DAP ersetzt.
Nachfolgend die wichtigsten Incoterms® 2010, gültig ab 01.01.2011.
EXW = Ex Works = ab Werk
Der Verkäufer liefert, sobald die Ware dem Käufer auf dem Fabrikationsgelände (Lager, Werk etc.) bereitgestellt wurde, ohne dass die Ware zur Ausfuhr freigemacht und auf ein
Fahrzeug verladen wurde.
FCA = Free Carrier = frei Frachtführer benannter Ort
Die Pflichten des Verkäufers gehen einen Schritt weiter als bei der EXW-Klausel. Denn im Vergleich zu EXW verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware auf seine Kosten einem vom Käufer benannten Frachtführer an einem vereinbarten Ort zu übergeben.
FAS = Free Alongside Ship = frei Längsseite Schiff benannter Verschiffungshafen
FAS ist eine reine Seefrachtklausel. Der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des vom Käufers benannten Schiffes im vereinbarten Verschiffungshafen gebracht ist.
FOB= Free on board = frei an Bord benannter Verschiffungshafen
Auch FOB ist eine reine Seefrachtklausel. Die vertragliche Verpflichtung des Verkäufers endet, wenn die Ware im benannten Hafen auf das vom Käufer benannte Schiff verladen wurde.
CFR = Cost & Freight = Kosten & Fracht benannter Bestimmungshafen
Die Klausel CFR gilt wiederum ausschließlich für den Schiffstransport. Hier trägt der Verkäufer die Frachtkosten bis zum vertraglich vereinbarten Bestimmungshafen.
CIF = Cost, Insurance and Freight = Kosten, Versicherung und Fracht benannter
Bestimmungshafen
Siehe CFR. In der CIF-Klausel hat der Verkäufer jedoch zusätzlich die Seetransportversicherung für die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transportes abzuschließen.
CPT = Carriage paid to = frachtfrei benannter Bestimmungsort
Diese Klausel entspricht der für den Schiffstransport geltenden Klausel CFR. Sie wird jedoch bei allen anderen Transportarten angewendet. Frachtfrei bedeutet hier, dass der Verkäufer die Beförderungskosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort trägt. Die Transportgefahr geht jedoch schon auf den Käufer über, sobald die Ware vom Verkäufer an den ersten Frachtführer bzw. Spediteur im Versandland übergeben wird.
CIP = Carriage and Insurance paid to = frachtfrei versichert benannter Bestimmungsort
Im Unterschied zur CPT-Klausel ist der Verkäufer hier zusätzlich verpflichtet, auf seine Kosten zugunsten des Käufers eine Transportversicherung abzuschließen.
DAT = Delivered at Terminal = geliefert Terminal
DAT verpflichtet den Verkäufer, die Ware an einem vom Käufer genannten Terminal entladen zur Verfügung zu stellen. Als Terminal kann z.B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen-, oder Luftfrachtterminal bezeichnet werden.
DAP = Delivered at Place = geliefert benannter Ort
Die Klausel DAP bedeutet, dass der Verkäufer die Ware am Bestimmungsort unentladen zur Verfügung zu stellen hat.
DDP = Delivered, Duty paid = geliefert verzollt benannter Bestimmungsort
Diese Klausel, praktisch das Gegenstück zur EXW-Klausel, beinhaltet die maximal mögliche Verpflichtung für den Verkäufer. Dieser ist verpflichtet, dem Käufer die Ware an dem im Kaufvertrag festgelegten Ort im Einfuhrland zur Verfügung zu stellen.
Bezugsquelle: www.icc-deutschland.de |